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.travel Domains |
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Vertragsbedingungen |
GeltungsbereichDie openTS GmbH (nachfolgend openTS genannt) stellt die Bestellung, von .travel Domain(s) auf Grundlage der nachfolgenden Vertragsbedingungen, zur Verfügung. Die Bestellung ist ausschließlich Unternehmen und Gewerbetreibenden in der Reise- und Tourismusbranche vorbehalten. Die bestellende Person muss volljährig sein. Als Kunde (Besteller einer oder mehrerer .travel Domain(s) akzeptieren Sie die nachfolgenden Vertragsbedingungen. Der Kunde schließt den Vertrag über die Bestellung von .travel Domain(s) mit der openTS GmbH, Frankfurter Landstraße 58, 63452 Hanau. Zusätzliche Kontaktdaten und Informationen wie Handelsregisterdaten und Namen der vertretungsberechtigten Personen der openTS können dem Impressum entnommen werden. Der Nutzer kann diese Vertragsbedingungen jederzeit aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.Die .travel Top-Level-Domain (TLD) wird von der Tralliance Coropration (nachfolgend Tralliance genannt) verwaltet. Tralliance hat zur Domainvergabe unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Hierfür gelten ergänzend die entsprechenden Vergaberichtlinien. Diese können auf der Tralliance Webseite eingesehen werden. Bestimmungen zum Vertragsschluss bei Domainauthentifizierung und - insbesondere Domainvergabe und - pflegeDer Kunde stimmt ausdrücklich dem Ausführungsbeginn der Dienstleistungen durch openTS zu.Der abgeschlossene Vertrag zur Vermittlung des Registrierungsantrages des Kunden steht unter dem Vorbehalt der Registrierung einer jeweiligen Domain bei einem Registrar zum Zeitpunkt der Übermittlung durch openTS. Kann die Domain nicht registriert werden, wird openTS von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit. openTS führt für jeden .travel Domainantrag eine Authentifizierung durch. Hierfür gelten die entsprechenden Vergaberichtlinien die auf der Tralliance Webseite eingesehen werden können. Bei Registrierung von.travel Domains erfolgt die Registrierung bei einem von openTS frei auszuwählenden Registrar. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen Registrar in einem elektronischen Verfahren übermittelt. Der Kunde akzeptiert stillschweigend die aktuell gültigen Registrierungsbedingungen des jeweilig genutzten Registrars und dessen für die Domainregistrierung gültigen Vertragsbedingungen. Auf Wunsch teilen wir Ihnen gerne die entsprechenden Registrierungsbedingungen (meist in englischer Sprache) mit. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn dieser durch openTS bestätigt ist. Bei der Registrierung von Internet-Domains wird openTS im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Reistrar zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. openTS hat somit auf die tatsächliche Domain-Vergabe der Registrare keinen Einfluss. openTS kann daher keine Gewähr dafür leisten, dass jeweils eine für den Kunden beantragte Domain zugeteilt werden kann. Auch übernimmt openTS keine Gewähr, dass tatsächlich zugeteilte Domain(s) frei von Rechten Dritter und auf Dauer Bestand haben. Insbesondere wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder die jeweilige Vergabestelle noch openTS eine Einzelprüfung von Domainanträgen vorzunehmen hat und eine solche auch nicht vornimmt. Vielmehr ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter und/oder Straf- bzw. Bußgeldvorschriften und/oder sonstige gesetzlichen Regelungen verletzt. Eine diesbezügliche Prüfung muss durch den Kunden durchgeführt werden. openTS ist nicht verpflichtet, die vom Kunden beantragte Domain und/oder ihre Verwendung auf die Verletzung von gesetzlichen Regelungen und/oder von Rechten Dritter zu prüfen oder zu überwachen. Pflichten des Kunden bei Domaindienstleistungen und Freistellung von openTS durch den Kunden bei DomainstreitigkeitenDer Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain und/oder ihre Verwendung keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Markennamen, Firmen- und Namensrechten sowie des gewerblichen Rechtsschutzes. Der Kunde versichert ferner, dass die beantragte Domain und/oder ihre Verwendung weder Straf- und/oder Bußgeldvorschriften verletzt noch gegen sonstige gesetzliche Regelungen verstoßen.Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung eines Domain-Namens durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde die openTS sowie die sonstigen im Rahmen des Registrierungsprozesses und der fortlaufenden Domain-Pflege eingeschalteten Personen im vollen Umfang frei. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die openTS zu treffen hat, um Anordnungen deutscher Behörden oder vollstreckbaren Entscheidungen deutscher oder international zuständiger Gerichten nachzukommen. Werden von Dritten gegenüber openTS Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist openTS berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Domain des Kunden zu sperren. Der Kunde ist verpflichtet, openTS einen etwaigen Verlust seiner Domain unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde verpflichtet sich, den von ihm registrierten Namen nur für eine Reise- Tourismuswebseite zu nutzen, wobei der Name die reisespezifischen Inhalten der Webseite beschreiben muss. Ab dem Tage der Registrierung eines Domainnamens, bei einem Registrar, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 60 Tagen und darüber hinaus für den Zeitraum der Nutzung der .travel Domain, eine, der Reise- und Tourismusbranche zugeordnete und funktionsfähige, Webseite online zu stellen. So genutze Domainnamen können entweder direkt eine Webseite aufrufen oder durch Weiterleitung einen anderen Domainnamen aufrufen, der eine, der Reise- und Tourismusbranche zugeordnete und funktionsfähige, Webseite aufruft. Bei Nichteinhalten dieser Verpflichtung kann openTS den Kunden druch schriftliche Mitteilung dazu auffordern, innerhalb von 30 Tagen diese Auflagen zu erfüllen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach, kann openTS die registrierte Domain entziehen. Gegenstand diese Vertragsbedingungen sind alle vom Kunden beantragten.travel Domains, soweit sie dem Kunden von openTS vermittelt wurden. Soweit einzelne .travel Domains durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Preise, Zahlungsbedingungen und FälligkeitEs gelten die Preise gemäß der openTS Preisliste. Die Preise sind freibleibend. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Bestellung gültigen Preise.openTS ist berechtigt, die Authentifizierung und Weitergabe einer Domain an den Registrar erst nach Zahlung der für diesen Prozess vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt openTS, angefallene Entgelte über sein angegebenes Konto einzuziehen. Eine ordentliche Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich per E-Mail, es sei denn, es gibt gesondert vertragliche Vereinbarungen mit dem Kunden. Verlangt der Kunde eine außerordentliche Rechnungsstellung auf dem Briefpostwege, ist openTS berechtigt hierfür ein zusätzliches Entgelt von EUR 3,- zu verlangen. Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Kunde seine Bank unwiderruflich, openTS oder einem Beauftragten dessen Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen. Sämtliche entgeltliche Dienstleistungen unterliegen grundsätzlich jeweils festgelegten Abrechnungsperioden. Eine Abrechnungsperiode ist grundsätzlich zwölf Monate, es sei denn, es ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im einzelnen etwas anderes. Eine jeweils folgende Abrechnungsperiode tritt verbindlich in Kraft, wenn nicht der Vertrag ordentlich mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ende einer Abrechnungsperiode schriftlich gekündigt worden ist. Etwas anderes gilt nur, wenn und soweit sich ein anderes aus ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen ergibt. Die Entgelte für Dienstleistungen werden erstmals am Beginn der ersten Abrechnungsperiode fällig, soweit sich aus den Leistungsbeschreibungen von openTS nicht ein anderes ergibt. Im Falle der erstmaligen Vermittlung eines Domainvergabeantrages wird das entsprechende Entgelt mit der Bestellung bei openTS fällig. Die Fälligkeit der Entgelte für eine in Kraft getretene Folgeperiode von zwölf Monaten tritt einen Monat vor Ablauf der aktuell laufenden Periode ein, wenn nicht das Vertragverhältnis ist bis zu diesem Zeitpunkt bereits unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende einer Abrechnungsperiode gekündigt worden. Fälligkeit tritt ferner nicht ein, sofern zu diesem Zeitpunkt das Vertragsverhältnis durch den Kunden wirksam außerordentlich aus wichtigem Grund oder durch openTS gekündigt worden ist. Domaineinrichtungs- und pflegeentgelte können nicht, auch nicht anteilig, erstattet oder verteilt berechnet werden. VerzugDer Kunde kommt in zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug, wenn er auf eine Mahnung des Verkäufers, die nach Eintritt der Fälligkeit des Kaufpreises erfolgt, nicht zahlt.Unabhängig davon kommt der Kunde in zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug, wenn er zu einem im Vertrag kalendermäßig bestimmten Zahlungszeitpunkt nicht leistet. Die gesetzliche Regelung, wonach der Schuldner auch dreißig Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung automatisch in den Schuldner zum Schadensersatz verpflichtenden Verzug gerät, bleibt unberührt. Sobald der Kunde in Verzug gerät, ist openTS zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5% über Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird. Für den Fall der Rückgabe einer korrekten Lastschrift, wird zusätzlich zu den entstandenen Bankkosten eine pauschale Bearbeitungsgebühr von openTS in Höhe von EUR 20,- (inkl. MwSt.) erhoben. openTS ist ferner befugt, pro berechtigter Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr von EUR 4,- (inkl. MwSt.) sowie pro berechtigter Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,- (inkl. MwSt.) zu erheben. openTS ist berechtigt seine Dienste während des Verzuges einzuschränken oder ganz einzustellen. Nach fruchtlosem Ablauf der in der Zahlungserinnerung angegebenen Frist ist openTS insbesondere auch berechtigt sämtliche, über openTS bestellte, .travel Domains des Kunden, sowie dessen Zugangsmöglichkeiten zu den Diensten von openTS, insgesamt zu sperren. Nach fruchtlosem Fristablauf der in der Mahnung angegebenen Frist ist openTS insbesondere auch berechtigt eine jeweilige Domain ohne gesonderte Ankündigung nicht weiter registriert zu halten und diese freizugeben. Der Entgeltanspruch von openTS bleibt auch in diesem Falle vollumfänglich bestehen. Vertragsdauer, Vertragsbeendigung und Abwicklung bei DienstleistungenVerträge über die sich auf die Verschaffung und Pflege von .travel Domains beziehen - werden grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn es ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im einzelnen etwas anderes.Der Vertrag kann ordentlich mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ende einer Abrechnungsperiode schriftlich per Briefpost gekündigt werden und vermeidet so das verbindliche Inkrafttreten der folgenden Abrechnungsperiode. Eine Abrechnungsperiode ist grundsätzlich zwölf Monate, es sei denn, es ergibt sich aus gesonderten vertraglichen Vereinbarungen und/oder Leistungsbeschreibungen im einzelnen etwas anderes. Im Falle einer fristlosen Kündigung bleibt jedoch der Entgeltanspruch für Registrierung, Verschaffung und Pflege von openTS für die vereinbarte Abrechnungslaufzeit in vollem Umfange bestehen. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Entgelte auch bereits entrichteter Entgelte für eine Folgeperiode findet nicht - auch nicht anteilig - statt. Darüber hinaus bleibt der Kunde für die zum Kündigungszeitpunkt bereits gemäß fällig gewordenen oder noch fällig werdenden Entgelte weiter vollumfänglich leistungspflichtig. openTS ist unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und dann nur gegen Erstattung des vollen Registrierungs- und Pflegeentgeltes zu einer Kündigung, in einer laufenden Periode, ohne wichtigen Grund berechtigt. Ohne wichtigen Grund darf openTS nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ende einer jeweiligen Abrechnungsperiode kündigen. Das Recht zur fristlosen außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen: nachhaltige und grobe Verletzung vertraglicher Pflichten. Hierzu gehören insbesondere gerichtlich oder schiedsgerichtlich festgestellter Verstoß des Domain-Namens gegen Rechte Dritter, Straf- und/oder Bußgeldvorschriften, ein Verstoß gegen die Vergabebedingungen bzw. Vergaberichtlinien sowie ein Verstoß gegen sonstige gesetzliche Regelungen. Sofern openTS das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund wirksam außerordentlich kündigt, erlöschen sämtliche Rechte des Kunden aus der Vergabe und openTS ist insbesondere berechtigt, die Domain umgehend freizugeben. In den übrigen Fällen einer Vertragsbeendigung ist openTS zur Freigabe der Domain berechtigt, wenn nicht der Kunde spätestens zwei Wochen nach der Wirksamkeit der Vertragsbeendigung die Domain in die Pflege eines anderen Anbieters gestellt hat. Spätestens nach Ablauf der vorgenannten Frist erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Vergabe. Davon unberührt bleibt eine bereits oder jeweils bestehende Berechtigung von openTS zu einer Freigabe. In solchen Fällen sowie dann, wenn der Kunde selbst ausdrücklich eine Freigabe beantragt, erlöschen sämtliche Rechte des Kunden aus der Vergabe mit der Freigabe. Haftung von openTSDie von openTS erbrachten Leistungen werden grundsätzlich unter Haftungsbegrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit getätigt.Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. "Kardinalpflichten") beschränkt. Im Falle entgeltlicher Leistungen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den Betrag des vom Kunden zu entrichtenden Entgelts für eine jeweilige Leistung bzw. Leistungsperiode begrenzt. Im Falle unentgeltlicher Leistung ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf einen Höchstbetrag von EUR 30,- im Einzelfall und insgesamt EUR 150,- begrenzt. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. openTS haftet ferner nicht für Störungen und Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereiches, insbesondere außerhalb des physikalischen Netzes und der Datenbanken von openTS liegen, es sei denn, diese Ausfälle sind dort durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von openTS verursacht worden. Hinsichtlich unbefugter Zugriffe auf die Server und Datenbanken ist die Haftung von openTS generell auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt. Pflichten des KundenDer Kunde sichert openTS zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, openTS jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von openTS binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere• Name und postalische Anschrift des Kunden. • Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des administrativen Ansprechpartners für die Domain. • Falls der Kunde eigene Name-Server stellt: Zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server. DatenschutzopenTS erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutz abrufbar.openTS weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. WiderrufsbelehrungDie Bestellung einer .travel Domain ist ausschließlich Unternehmen und Gewerbetreibenden der Reise- und Tourismusbranche vorbehalten. Mit Absenden Ihrer Bestellung wünschen Sie die sofortige Erbringung der Leistung. Wir weisen daher ausdrücklich daraufhin, dass § 312b BGB keine Anwendung findet.GerichtsstandGerichtsstand ist HanauSalvatorische KlauselSofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der AGB in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. |